Allgemeine Geschäftsbedingungen der JAY-Cool GmbH, Losterbachstraße 15, 75050 Gemmingen

§1 Allgemeines

Alle Angebote und Leistungen gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (fortan Vertragspartner) erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die wir mit unseren Vertragspartner über die angebotenen Leistungen schließen und gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§2 Angebot und Vertragsinhalte

1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Sofern ein entsprechendes Leistungsverzeichnis nicht vorliegt, werden die Leistungen in branchenüblicher Art und Weise ausgeführt.
3. Der Vertragspartner verpflichtet sich uns gegenüber sämtliche notwendigen und relevanten Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände zur Verfügung zu stellen, die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit des Objekts sicherzustellen sowie auf etwaige Gefahrenquellen hinzuweisen.
4. Soweit nicht gesondert geregelt, stellt der Vertragspartner unentgeltlich Strom und Wasser für die durchzuführenden Leistungen zur Verfügung. Dies gilt auch für geeignete Räumlichkeiten zur Unterbringung von Reinigungsmaterial und -geräten.
5. Das Vertragsverhältnis läuft, sofern nicht abweichend vereinbart, für die Dauer von einem Jahr. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr.

§3 Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung

1. Unsere Leistungen geltend im Falle der Erbringung wiederkehrender Leistungen als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
2. Im Falle einmaliger Leistungen erfolgt die Abnahme spätestens 3 Tage nach Mitteilung der Fertigstellung durch uns. Kommt der Vertragspartner der Aufforderung zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.
3. Es gilt der jeweils vertraglich vereinbarte Preis. Sofern eine Preisvereinbarung nicht vorliegt, gilt bei wiederkehrenden gleichbleibenden Leistungen der monatlich abgerechnete und durch den Vertragspartner vorbehaltslos bezahlte Preis auch für die Zukunft vereinbart.
4. Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tage nach Erhalt zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Frist tritt Zahlungsverzug ein. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Vertragspartner ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
1. Sofern der Abrechnung ein Aufmaß zu Grunde liegt, sind die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des zuständigen Innungsverbandes maßgeblich Sofern der Vertragspartner der durch uns vorgenommenen Ermittlungen nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
2. Sollten die zugrundegelegten Maße wider Erwarten unrichtig sein, gelten die von den Parteien gemeinsam neu festgestellten Maße nur für die Zukunft. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§4 Haftung

1. Wir haften, auch in Fällen von Schäden wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund nur bei:

Vorsatz,
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
Mängel, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen und/oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen zu haften ist.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter so wie bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt.
4. Eine weitere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.

§5 Abwerbeverbot

Der Vertragspartner verpflichtet sich uns gegenüber während der Dauer des Vertragsverhältnisses und mindestens sechs Monate nach Beendigung es zu unterlassen, unsere Mitarbeiter unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner uns gegenüber zur Zahlung einer von uns nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu bezahlen.

§6 Gerichtsstand, Datenspeicherung und Schlussbestimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
1. Wir werden durch den Vertragspartner berechtigt, geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Steile der unwirksamen Klausel verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

(Stand dieser AGB: 12/2013)